Paul & Co Verbindungsprofis GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltung der Verkaufsbedingungen:

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere, auch zukünftige Verkaufsgeschäfte, von unseren Verkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.



Angebot, Vertragsschluß:

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als fest bezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluß und vor der Lieferung sich die Kostenfaktoren ( Material, Personalkosten, Energie wie allgemeine Abgaben, Tarif -und Transportkosten usw. ) wesentlich erhöhen. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlußaufträgen sind wir nicht gebunden.



Preise:

Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Listenpreise setzen- ungeachtet vorgesehener Zuschläge - die Lieferung voller Originalverpackungen voraus. Die Auf- oder Abrundung auf die nächste Verpackungseinheit bleibt vorbehalten. Preislistenartikel werden zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Das Recht der Mehr - oder Minderlieferung von bis zu 10% der gesamten Bestellmenge, insbesondere bei Sonderteilen, bleibt vorbehalten.



Zahlungsbedingungen:

Zahlungsbedingungen sofern nicht anders vereinbart, haben Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder Inhalt von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar rein netto unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu erfolgen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluß bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.



Lieferfrist:

Lieferfristen verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Sie beginnen ggf. erst nach Erfüllung der vereinbarten Liefervoraussetzungen (z.b. Gestellung von Unterlagen, Musterfreigaben, vereinbarter Vorauszahlungen) sowie Klärung sämtlicher mit dem Vertragsgegenstand verbunden technischer Fragen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Bei Kauf auf Abruf hat eine Abnahme der Ware durch den Besteller innerhalb eines Jahres von uns nachdem bestätigten Liefertermin zu erfolgen, sofern nicht etwas anders vereinbart ist. Geraten wir in Lieferverzug, muß der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist er berechtigt vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.



Verpackung und Versand:

Verpackung wählen wir ohne besondere schriftliche Vereinbarung nach bestem ermessen. Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets, auch bei frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Wenn versandfertig gemeldete Ware nicht vereinbarungsgemäß abgerufen wird oder ohne unser Verschulden der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis gleichwohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem ermessen zu lagern.



Lieferverhinderung:

Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt einschließlich gesetzlicher Fahrverbote aufgrund Smog- oder Ozon- Alarm, Arbeitsausstände, Aussperrung usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne daß der Besteller in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.



Gewährleistung und Mängelrügen:

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter- und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung unserer Erzeugnisse auf ihre Eignung für die beabsichtigte Zwecke und Verfahren. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Ersatz nur im gleichem Umfange wie bei Qualitätsmängeln. Für Mängelrügen, insbesondere in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder Maße sind §§ 377,378 HGB maßgebend. Mängelrügen sind unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängelrügen berechtigen vor endgültiger Anerkennung nicht zur Zurückhaltung der zugehörigen Rechnungsbeträge. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, tragen wir nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, oder schlägt diese in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.



Haftung:

Schadenersatzansprüche jedweder Art sind, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften sowie der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.



Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Käufer hat das Recht, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er darf jedoch weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist alsdann auf unser Verlangen zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle des Käufers einzulagern. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, Rückgabe der Ware bis zu unserer vollständigen Befriedigung zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne daß uns daraus irgend welche Verpflichtungen entstehen. Vorsorglich überträgt der Käufer schon jetzt auf uns das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen unter gleichzeitiger Vereinbarung, daß er dieselben für uns verwahrt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer gilt Vorstehendes gleichfalls, und zwar, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, mit der Maßgabe, daß uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Erfolgt der Verkauf nach Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren, so gilt die Abtretung, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, für den unseren Miteigentum entsprechenden Teil der Forderung. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Der Käufer bevollmächtigt uns ausdrücklich, dem Abnehmer nach unserem Ermessen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.



Erfüllungsort:

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Berlin.



Rechtswahl und Gerichtstand:

Es gilt ausschließlich das der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinigten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CSIG). Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und alle sonstigen sich aus dem Geschäft ergebenen Rechte und Pflichten ist für beide Teile Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, die für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte anzurufen.



Datenspeicherung:

Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unserseits Datenspeicherung im Sinn des Bundesdatenschutzgestzes.



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